Personal schulen – bevor Bußgeld droht!

Seit 1998 sind Betriebe, in denen gewerblich mit Lebensmittel
umgegangen wird, gesetzlich gehalten, ihr Personal jährlich nach der
Lebensmittel-Hygieneverordnung (LMHV) zu schulen. Dazu kommt eine
jährliche Schulung nach dem neuen Infektionsschutzgesetz (IfSchG).
Nun droht aber bei Nichtbeachtung ein Bußgeld. Das muss nicht sein!
Im Rahmen dieses Seminars werden die Teilnehmer sowohl nach den
gesetzlichen Anforderungen der LMHV als auch des IfSchG als
Folgeseminar geschult.
Dozent: Markus Müller, Tourismusfachwirt, Tourismus-Marketing