Kaiser Karl IV. schenkt 10 Huben Holz – Waldbegehung 1
Kaiser Karl IV. förderte entlang der Goldenen Straße die am Weg liegenden Städte. Mit Urkunde vom 1. August 1354 schenkte er den Neustädter Bürgern Waldbesitz bei Floß und Parkstein, in der Urkunde als zehn Huben Holz bezeichnet. Der Grundbesitz wird heute noch von Rechtlern bewirtschaft, Corporation genannt. Die erste von drei Waldbegehungen geht zum Bürgerwald beim Süßenloher Weiher.
Die Waldbegehung ist Teil des Begleitprogramms der Bayerisch-Tschechischen Landesausstellung Karl IV. 2016 / 2017 in Prag und Nürnberg.
Die Ortschaften entlang der „Goldenen Straße“ hatten nicht nur große Vorteile durch Zoll- und Steuereinnahmen, sondern wurden von Karl IV. gezielt gefördert. Mit Urkunde vom 1. August 1354 schenkte er den Neustädter Bürgern zehn Huben Holz bei Floß und Parkstein. Als Zeichen der Rechtsgültigkeit dieser Schenkung hinterließ er der Stadt Neustadt seinen linken Handschuh. Dieser Originalhandschuh ist eines der bemerkenswertesten Ausstellungsstücke im Museum der Stadt Neustadt a.d Waldnaab.
Eine Hube Holz entsprach zur Zeit Karl IV. einer Fläche, für deren Bewirtschaftung drei bis vier Pferde notwendig waren. Nach heutigem Maß entspricht eine Hube 50 Tagwerk oder ca. 16,6 ha. Das alte Holzrecht besteht heute noch. Jeder, der damals ein Haus besaß, wurde als so genannter „Rechtler“ bezeichnet. 149 „Rechtler“ verwalten und bewirtschaften noch immer die Schenkung von Kaiser Karl IV. Lediglich der Waldbesitz bei der Altglashütte wurde mit einem Tauschvertrag vom 20. September 1828 mit einem Staatswald in der Nähe von Neustadt (Satzberg) eingetauscht.
Bei drei Waldbegehungen am 21. Mai, 2. Juli und 17. September werden diese Besitzungen mit Interessierten begangen.
Treffpunkt:
Am Schlossbrunnen vor dem Lobkowitz-Schloss in Neustadt a.d. Waldnaab
Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Führung:
Förster Markus Fritsch
Es werden Fahrgemeinschaften gebildet.

