Touristische Guides
Neue gesetzliche Regelung in Tschechien hat auch Einfluss auf die Gästeführer-Tätigkeit. Der touristische Guide sowie die Bedingungen zur Ausstellung seines Ausweises wurden neu definiert, außerdem werden die Gästeführer von nun an gelistet.
Ab dem 01.03. 2021 kann die Tätigkeit eines touristischen Guides nur ausüben, wer auch einen tschechischen Gästeführer-Ausweis ausgehändigt bekommen hat. Dieser ist vom Guide gut sichtbar über die gesamte Dauer der Führung zu tragen. Das Ministerium für Regionalentwicklung nimmt seit Jahresbeginn die Anträge zur Ausstellung des Gästeführer-Ausweises entgegen.
Wer den Ausweis bis zum 28. 02. 2021 beantragt, erhält ihn kostenlos. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.000 Kč erhoben.
Nähere Informationen zum Ausweis und wie man ihn beantragen kann, finden man auf den Seiten des Ministeriums für Regionalentwicklung


